Die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. hat einen Beirat berufen. Dieser berät, fördert und unterstützt die DGG auf allen Gebieten des Verbandsgegenstandes nach § 2 der DGG-Satzung. Der Beirat dient als Plattform zum umfassenden, gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch.
.